Die Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für die Beurteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt. Voll geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Neben der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird bei einer Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit geprüft - die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Das Kreditinstitut oder Unternehmen, welcher einer Person oder Firma eine Kreditsumme zur Verfügung stellt. Diese werden üblicherweise als Kreditnehmer bezeichnet.
Gibt den Geldbetrag an, bis zu dessen Höhe der Kunde einen Kredit in Anspruch nehmen kann. Wird auch als eingeräumter Verfügungsrahmen, Kreditlimit oder Kreditlinie bezeichnet. In der Regel wird der Begriff Kreditgrenze in Zusammenhang mit einem Kontokorrentkredit verwendet, hier steht er für den dem Kontoinhaber maximal verfügbaren Kreditbetrag.
Ist ein Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben. Definiert als Bankgeschäfte werden unter anderem das Depotgeschäft, Diskontgeschäft, Investmentgeschäft, Kreditgeschäft und das Girogeschäft. Kreditinstitute werden auch als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Unter den Sammelbegriff Kreditinstitut fallen alle Sparkassen, Großbanken, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken.
Sind die Kosten, welche für einen Kredit fällig werden. Darunter fallen der Zinssatz, die Bearbeitungsgebühr und eine mögliche Restschuldversicherung. Entscheidend für die Höhe der Kreditkosten ist der Zinssatz des Kredites. Je niedriger der Zinssatz, desto niedriger sind meist auch die Kreditkosten für den Kunden.
Ein Kredit wird für eine bestimmte im Kreditvertrag festgelegte Zeitspanne gewährt. Die Laufzeit wird in der Regel in Monaten angegeben. Die meisten Kreditinstitute bieten den Kunden Kreditlaufzeiten von 12 bis zu 360 Monaten an.
Der Kunde kann bis zum eingeräumten Kreditlimit variabel über die definierte Summe verfügen. Wird auch als Kreditgrenze, Verfügungsrahmen oder Kreditlinie bezeichnet. Meist spricht man von einem Kreditlimit bei der Bereitstellung eines Kontokorrentkredites. Bis zu diesem festgesetzten Betrag kann der Kunde sein Girokonto „überziehen".
Bezeichnet man als Person oder Unternehmen, welche vom Kreditgeber einen Kredit zur Verfügung gestellt bekommen. Für die zur Verfügung Stellung zahlt der Kreditnehmer meist ein Entgelt (Zinsen). Die genauen Bedingungen der Kreditvergabe werden in einem schriftlichen Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.
Bezeichnet den monatlichen Beitrag, welchen der Kreditnehmer für seinen in Anspruch genommenen Kredit zu bezahlen hat. Sie besteht aus zwei Komponenten: Zins und Tilgung. Die Zinskomponente ist das Entgelt für die Nutzung des Kredites, die Tilgungskomponente dient zur Rückzahlung des Kredites. Ist die Kreditrate während der gesamten Laufzeit konstant, so spricht man von einer Annuität.
Kreditschutzverband von 1870 (KSV) ist führender Gläubigerschutz-Verband Österreichs, mit dem Ziel, Wirtschaftstreibende vor finanziellem Schaden zu bewahren und damit ihre Liquidität zu fördern. Der KSV bietet internationale Wirtschaftsauskünfte, Inkasso-Dienstleistungen oder Vertretung in Insolvenzverfahren. 70 Prozent der Wirtschaftsinformationen werden bereits online abgerufen.
Mit einer Kreditsicherheit wird die Rückzahlung eines Kredites garantiert. Der Kreditgeber verlangt zur Gewährung des Kredits (z.B. bei der Immobilienfinanzierung) vom Kreditnehmer die Stellung von Sicherheiten. Als Sicherheiten dienen Maßnahmen oder Sachwerte, die zur Anspruchserfüllung des Kreditgebers dienen z.B. Bürgschaften, Grundpfandrechte, Immobilien. Bei Raten- und Kontokorrentkrediten werden im Allgemeinen keine Kreditsicherheiten seitens des Kreditgebers verlangt, sie werden Blanko vergeben.
Der Kreditvermittlungsauftrag muss folgende Angaben enthalten, ansonsten ist er ungültig:
- der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten
- Nettokredithöhe
- Gesamtbelastung
- effektiver Jahreszinssatz
- Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
- Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung (gegliedert in Kreditbelastung und Provision)
- spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
- Kreditlaufzeit
- Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Versicherung, Lohn- und Gehaltsverpfändung)
- Zinsgleitklausel
Gültigkeit des Alleinkreditvermittlungsauftrages
Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von höchstens vier Wochen abgeschlossen werden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn alle nachzuweisenden Voraussetzungen (z.B. Gehaltsbestätigung, Bürgschaftserklärung) beim Vermittler eingelangt sind.
Durch den Abschluss einer Versicherung, auch Restschuldversicherung genannt, kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse, welche in der Zukunft auftreten können absichern. Meistens deckt diese Art der Versicherung Umstände wie: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich dabei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Tritt während der Kreditlaufzeit der Versicherungsfall ein (z.B. Arbeitslosigkeit), so übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Kredites.
Ist die schriftliche Grundlage über die Gewährung eines Kredites. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.
Er beinhaltet: Kredithöhe, Zinsen, Kreditkosten, Kündigungsfristen oder auch Sicherheiten. Erst mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien ist der Vertrag gültig. Meist akzeptiert der Kreditnehmer mit der Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kreditgewährenden Kreditinstitutes.
Definiert die Zahlungs- bzw. Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Während die Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Kreditnehmers bezeichnet, seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, handelt es sich bei der Kreditfähigkeit um die rechtliche Voraussetzung, einen Kreditvertrag abschließen zu können. Die positive Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität durch den Kreditgeber ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Kredites.
Nach eingehender Prüfung erfolgt die Zusage des Kreditgebers, dem Kreditnehmer einen Kredit zu bewilligen. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt aber erst nach Unterzeichnung des Kreditvertrages durch beide Parteien zustande.