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Hier können Privatpersonen bei ihrer Bank ihr Girokonto (Kontokorrentkonto) bis zu einer vereinbarten Kreditlinie überziehen. Sicherheiten werden dafür im Regelfall nicht benötigt. Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Bank die Zahlungsaus- und eingänge eine Zeit lang überblicken kann. Der Kreditrahmen wird durch das zwei- bis Dreifache der monatlich festen Zahlungseingänge (z. B. Nettogehalt, Unterhalt, Rente etc.) bestimmt. Prinzipiell sollte bei der Gestaltung des Kreditrahmens beachtet werden, dass man den Kredit möglichst innerhalb von zwei bis drei Monaten problemlos zurückzahlen kann, da sonst schnell eine laufende und wachsende Verschuldung entsteht.
Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, innerhalb des vereinbarten Rahmens zu disponieren. Überschreitungen des vereinbarten Dispos sind sinnvollerweise mit der Bank abzustimmen.
Eine Kündigung des Dispositionskredites durch die Bank ist mit kurzer Frist möglich und wird grundsätzlich dann durchgeführt, wenn sich die Zahlungszugänge deutlich verändern - z. B. durch den Bezug von Arbeitslosenunterstützung anstatt Lohn sowie Gehalt oder Konto in Abwicklung.
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* Die errechnete Kreditrate ist unverbindlich und dient zur Orientierung.